§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Steinmetzmeisterbetrieb Wolf Steinmetz, Inhaber Richard Wolf, Im Stangenwald 16, 83483 Bischofswiesen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Steinmetzarbeiten, insbesondere die Herstellung, Lieferung und Montage von Grabmalen, Natursteinarbeiten und Restaurierungsleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.

(3) Die dem Auftraggeber vorgelegten Entwürfe, Zeichnungen und Muster bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gegenüber Verbrauchern sind die genannten Preise Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Bei Aufträgen mit einem Wert über 1.000 EUR ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung zu verlangen.

(3) Der Restbetrag ist nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet (§ 288 BGB).

§ 4 Lieferung und Leistung

(1) Liefertermine und -fristen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt, lediglich unverbindliche Angaben.

(2) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen berechtigen den Auftragnehmer zur Verschiebung der Lieferung um die Dauer der Behinderung.

(3) Teillieferungen und -leistungen sind zulässig, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen Beschädigung und Diebstahl zu sichern.

§ 6 Aufmaß und Planung

(1) Vor Ausführung der Arbeiten erfolgt in der Regel ein Aufmaß vor Ort. Die Kosten für das Aufmaß sind im Angebotspreis enthalten, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Änderungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung können zu Mehrkosten führen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber informieren und die Mehrkosten nur nach vorheriger Zustimmung berechnen.

§ 7 Materialabweichungen bei Naturstein

(1) Naturstein ist ein Naturprodukt. Farbliche Abweichungen, Aderungen, Einschlüsse, Poren, Kristallisationen und Strukturunterschiede sind naturbedingt und stellen keinen Mangel dar.

(2) Muster und Proben dienen lediglich als Orientierungshilfe. Eine exakte Übereinstimmung des gelieferten Materials mit Mustern oder Proben kann nicht garantiert werden.

(3) Geringe Maßabweichungen im Rahmen der DIN 18332 (Naturwerksteinarbeiten) sind zulässig und stellen keinen Mangel dar.

§ 8 Montage und Aufstellung

(1) Die Montage und Aufstellung von Grabmalen und anderen Steinarbeiten erfolgt nach den geltenden Vorschriften und Richtlinien, insbesondere der technischen Anleitung für Grabmale (TA Grabmal) und den Friedhofssatzungen der jeweiligen Gemeinde.

(2) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Genehmigungen (insbesondere Friedhofsgenehmigungen) vor Beginn der Montagearbeiten vorliegen.

(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Setzungen des Erdreichs, Vandalismus oder Witterungseinflüsse nach der Aufstellung entstehen.

§ 9 Gewährleistung

(1) Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 634 ff. BGB). Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.

(3) Von der Gewährleistung ausgenommen sind natürliche Veränderungen des Steins durch Witterungseinflüsse, Verwitterung, Moos- und Flechtenbildung sowie Verfärbungen durch Umwelteinflüsse.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung.

§ 11 Restaurierung und Denkmalschutz

(1) Bei Restaurierungsarbeiten an denkmalgeschützten Objekten sind die Vorgaben des zuständigen Denkmalamtes und der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuhalten.

(2) Unvorhersehbare Mehrarbeiten, die sich erst im Laufe der Restaurierung ergeben, werden dem Auftraggeber vor Ausführung mitgeteilt und nur nach dessen Zustimmung ausgeführt.

§ 12 Stornierung

(1) Der Auftraggeber kann den Auftrag vor Beginn der Fertigung stornieren. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Auftragswertes fällig.

(2) Nach Beginn der Fertigung erhöht sich die Stornierungsgebühr auf 50 % des Auftragswertes.

(3) Nach Fertigstellung des Werkstücks ist eine Stornierung nur gegen Zahlung des vollen Auftragswertes möglich, da es sich um individuell angefertigte Ware handelt.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

Bei individuell angefertigten Waren (insbesondere Grabmale und maßgefertigte Natursteinarbeiten) besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht, da diese nach Kundenspezifikation angefertigt werden und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

§ 14 Gerichtsstand

(1) Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist der Gerichtsstand Berchtesgaden.

(2) Für Streitigkeiten mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: März 2026